Ein kurzer Fall. Eine beispielhafte Bearbeitung. Und Hinweise genau dort, wo sie beim Weiterlernen helfen.
ZivilrechtKaufrechtFiktives Lernbeispiel
Aufgabe, Bearbeitung und Kommentare wurden für diese Demo vorbereitet. Du startest keine Prüfung und löst keine KI Korrektur aus.
SACHVERHALT
Das Fahrrad mit der defekten Bremse
V verkauft K sein gebrauchtes Fahrrad für 600 Euro. Beide handeln privat. K zahlt den Kaufpreis und erhält das Fahrrad. Einen Ausschluss der Mängelrechte haben sie nicht vereinbart.
Schon bei der Übergabe hat die Bremse einen verborgenen schweren Defekt. Das Rad ist deshalb nicht verkehrssicher. K bemerkt dies am nächsten Tag und verlangt von V die Reparatur. Er stellt V das Fahrrad zur Untersuchung und Reparatur zur Verfügung.
K setzt V hierfür eine Frist von 14 Tagen. Diese ist nach den Umständen angemessen. Die Reparatur ist möglich und verursacht keine unverhältnismäßigen Kosten. V lässt die Frist verstreichen, ohne die Bremse zu reparieren.
Danach erklärt K gegenüber V den Rücktritt vom Kaufvertrag. Er verlangt die 600 Euro zurück und bietet an, das Fahrrad zurückzugeben und zurückzuübereignen.
Deine Aufgabe
Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen?
Die Bearbeitung mit Kommentaren
Jede Bemerkung steht neben dem Absatz, auf den sie sich bezieht. Auf dem Handy folgt sie direkt darunter.
Absatz 1K könnte von V nach § 437 Nr. 2 BGB die Rückzahlung von 600 Euro verlangen. Beide haben einen wirksamen Kaufvertrag über das Fahrrad geschlossen.
Absatz 2Das Fahrrad ist mangelhaft, weil die Bremse defekt ist. Dieser Mangel lag bereits vor, als K das Fahrrad erhielt. Ein Ausschluss der Mängelrechte wurde nicht vereinbart.
Absatz 3K hat V zur Reparatur aufgefordert, ihm das Rad dafür zur Verfügung gestellt und eine angemessene Frist gesetzt. V hat bis zum Ablauf nicht repariert. Daher darf K nach § 323 Abs. 1 BGB zurücktreten. Auf ein Verschulden des V kommt es dafür nicht an.
Absatz 4K hat den Rücktritt gegenüber V erklärt. V muss K deshalb 600 Euro zurückzahlen.
LÖSUNGSSKIZZE ZUM KURZFALL
Vom Mangel zur Rückzahlung
1. Anspruchsgrundlage und Kaufvertrag
K könnte gegen V einen Anspruch auf Rückzahlung von 600 Euro aus § 346 Abs. 1 BGB nach wirksamem Rücktritt gemäß §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB haben. Ein wirksamer Kaufvertrag liegt vor. K hat den Kaufpreis gezahlt.
2. Sachmangel bei Übergabe
Das Fahrrad kann wegen des schweren Bremsdefekts nicht sicher gefahren werden. Es eignet sich damit nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist nicht die zu erwartende Sicherheit auf, § 434 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 2 BGB. Der Defekt bestand schon bei der Übergabe, also bei Gefahrübergang nach § 446 Satz 1 BGB. Die Mängelrechte wurden nicht ausgeschlossen.
3. Rücktrittsrecht
K hat Reparatur als Nacherfüllung verlangt und V das Fahrrad dafür zur Verfügung gestellt, § 439 Abs. 1 und 5 BGB. Die ausdrücklich als angemessen vorgegebene Frist ist erfolglos abgelaufen. Damit liegt die Voraussetzung des § 323 Abs. 1 BGB vor. Der schwere, sicherheitsrelevante Defekt spricht nach den gesetzten Tatsachen gegen eine nur unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB. Ein Verschulden des V ist für diesen Rücktritt nicht erforderlich.
4. Erklärung und Rückgewähr
K hat den Rücktritt gegenüber V erklärt, § 349 BGB. Nach § 346 Abs. 1 BGB müssen beide die empfangenen Leistungen zurückgewähren. K kann deshalb 600 Euro verlangen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrrads, § 348 BGB.
Normenabgleich: 22. September 2026. Eigene didaktische Darstellung, keine amtliche Musterlösung.
Was du aus dem Feedback mitnimmst
Die Hinweise trennen gelungene Schritte, Lücken und konkrete Nacharbeit.
Dein fachlicher Stand im Beispiel
Aufbau
Der Weg über den Rücktritt ist erkennbar. Im Obersatz fehlt die Anspruchsgrundlage für die Rückzahlung.
Subsumtion
Übergabe und Fristablauf sind am Sachverhalt geprüft. Die Bedeutung des Bremsdefekts braucht mehr Begründung.
Schwerpunktsetzung
Nacherfüllung ist erfasst. Die Erheblichkeit der Pflichtverletzung bleibt offen.
Rechtsfolge
Das Rückzahlungsbegehren ist erkannt; die Rückgewähr Zug um Zug fehlt im Ergebnis.
SO WIRD EINE PUNKTZAHL EINGEORDNET
7 / 18 Punkte
Befriedigend · Beispielanzeige
Bei einer Vollklausur steht neben der Punkteinschätzung eine Begründung: Welche Teile tragen die Bewertung, welche Lücken begrenzen sie und wo weichen die beiden Einschätzungen voneinander ab?
Die Punktezahl ist für diese Demo gesetzt und zeigt die Darstellung einer Vollklausurbewertung. Aus diesem Kurzfall lässt sich keine Examensnote ableiten. Echte Kurzübungen erhalten Feedback ohne Examenspunktzahl.
Deine nächsten Schritte
Formuliere den Obersatz neu und verbinde § 346 Abs. 1 mit §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB.
Erkläre in zwei Sätzen, welche Bedeutung die unsichere Bremse für Mangel und Erheblichkeit hat.
Ergänze den Ergebnissatz um Rückgabe und Rückübereignung Zug um Zug.
Was offen bleibt
Die Frist ist hier ausdrücklich angemessen. In einer anderen Aufgabe müsstest du das begründen. Auch die Erheblichkeit eines Mangels hängt von den konkreten Umständen ab; „Bremse defekt“ allein ersetzt diese Prüfung nicht.
KI Rückmeldungen können Fehler enthalten. In echten Korrekturen werden unklare Textstellen und Bewertungsfragen kenntlich gemacht. Bei wesentlichen Unsicherheiten kann eine Punktzahl ausbleiben.
Schritt 1 von 4
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